Anzeige
Zülpich: Urteil nach Messerangriff
© Pixabay | Symbolbild
Unfall A3 Prozess Symbolbild Gericht
Teilen:

Zülpich: Urteil nach Messerangriff

Dreieinhalb Jahre Haft, so lautet das Urteil für einen 40-Jährigen. Die Kammer des Bonner Landgerichts sah es als erwiesen an, dass er im September einen Mann in Zülpich mit einem Messer angegriffen hatte.

Veröffentlicht: Dienstag, 21.04.2026 04:45

Anzeige

Das Opfer hatte schwere Stich- und Schnittverletzungen erlitten und hatte sich in die Wohnung eines Nachbarn geflüchtet, um dem Angreifer zu entkommen.

Wie ein Gerichtssprecher auf Radio Euskirchen-Nachfrage bestätigte, ist der 40-Jährige nicht wie in der Anklage gefordert wegen versuchten Totschlags verurteilt worden, sondern nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Zur Urteilsbegründung hieß es, dass dem Mann kein konkreter Tötungsvorsatz nachweisbar gewesen sei. Und das, obwohl das Opfer Verletzungen im Kopfbereich hatte. Es sei aber auch möglich, dass diese nicht gezielt, sondern nur im Zuge der Rangelei zu Stande gekommen sei, so das Gericht.

Als Motiv für den Messerangriff geht das Gericht davon aus, dass beide Männer an derselben Frau interessiert waren. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige