
Symbolbild
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Menschen aus Krisengebieten wie zum Beispiel der Ukraine, Syrien und Afghanistan, seien jedoch aufgrund ihrer Anerkennung, selbst Wohnungen anzumieten, heißt es von der Stadt. Die Flüchtlinge schließen dabei selbstständig mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Die Miete wird für die Dauer des Leistungsbezuges im angemessenen Umfang vom Sozialhilfeträger, in der Regel das Jobcenter EU-aktiv, übernommen.
Wer leerstehende Wohnungen in Zülpich zur Verfügung stellen kann, wird gebeten, sich bei der Stadt zu melden. Stadtverwaltung Zülpich, Frau Jülich-Meiser, Tel. 02252 52-335, E-Mail: ajuelich-meiser@stadt-zuelpich.de oder Frau Dehnhard, Tel. 02252 52-243, E-Mail: ydehnhard@stadt-zuelpich.de.
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