
Windpark Dahlem IV: Tierschützer landen Erfolg vor Gericht
Im Streit um den geplanten Windpark Dahlem IV haben Umweltschützer jetzt einen weiteren Erfolg vor Gericht erzielt. Das Verwaltungsgericht Aachen teilte am Freitag mit, dass der Genehmigungsbescheid des Kreises voraussichtlich rechtswidrig ist. Damit hat die Kammer einem Eilantrag eines Naturschutzvereins stattgegeben.
Veröffentlicht: Freitag, 18.12.2020 15:03
In der Begründung des Gerichts heißt es, dem streng geschützten Rotmilan drohe ein unzulässig hohes Tötungsrisiko durch einen Zusammenstoß mit den Windrädern. Das Gericht begründet das damit, dass sich im Umkreis der Anlagen ein Rotmilanhorst befindet. Das Urteil betrifft alle fünf geplanten Windräder der Anlage Dahlem IV, sie dürfen damit vorerst nicht betrieben werden. Der Kreis Euskirchen kann gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Auf Anfrage teilte der Kreis mit, man nehme das Urteil zur Kenntnis und prüfe weitere Schritte.