Wieder neue Corona Schutzverordnung

Am Donnerstag erst ist in Nordrhein-Westfalen und damit auch bei uns im Kreis Euskirchen eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Seit gestern gilt schon wieder eine neue Verordnung.

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Das Land hat darin unter anderem weitere Menschen von der Testpflicht bei 2G-plus wieder ausgenommen. Neben Geboosterten sind das auch geimpfte Genesene sowie doppelt Geimpfte, wenn ihre zweite Impfung weniger als 90 Tage her ist. Sogar ungeimpfte Genesene dürfen einen gewissen Zeitraum jetzt ohne Test in Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant und Kneipe. Nämlich zwischen dem 28. Tag ihres positiven PCR-Test und dem 90. Tag danach. Alle, die von dieser Testpflicht ausgenommen sind, müssen auch nicht mehr in Quarantäne, wenn ihre zweite Impfung zwischen 15 und 90 Tage her ist. Die Änderungen sollen der Omikron-Variante des Coronavirus Rechnung tragen, sagt das NRW-Gesundheitsministerium. 

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