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Damit besteht beispielsweise in Museen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen wieder eine Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum dürfen sich noch Personen aus fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung treffen. Der Kreis Euskirchen möchte, dass die Abstands- und Kontaktbeschränkungen nicht für Privatpersonen gelten, die nach der Flutkatastrophe beim Aufräumen der Flutschäden helfen. Dafür hat der Kreis nach eigenen Angaben eine Allgemeinverfügung festgelegt. Die muss aber noch vom NRW-Gesundheitsministerium genehmigt werden.
Übersichten darüber, welche Regeln allgemein gelten, sowie darüber, welche Regeln für Treffen, Sport, Gastronomie, Handel etc. gelten, sind unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw zu finden.
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