
© UWB Kreis Euskirchen
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Denn nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen sind von Austrocknung bedroht, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen – darauf weist die Untere Wasserbehörde hin. Eine zusätzliche Wasserentnahme führe zu großen ökologischen Schäden. Eine mechanische Wasserentnahme, zum Beispiel mit Pumpen aus Oberflächengewässern ist verboten und kann bis zu 50.000 Euro Strafe kosten. Die Untere Wasserbehörde führt deshalb entsprechende Kontrollen durch. Und auch die Wasserentnahme für den Gemein- oder Anliegergebrauch ist in der aktuellen Trockenphase verboten. Der eigene Garten darf also nicht mit Flusswasser gegossen werden.
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