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Weiterhin Hilfe bei Wiederaufbau-Anträgen
© Niklas Lünebach
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Weiterhin Hilfe bei Wiederaufbau-Anträgen

Auch fast ein Jahr nach der Flutkatastrophe benötigen viele Betroffene aus dem Kreis Euskirchen Unterstützung bei den Anträgen zur Wiederaufbauhilfe. Deswegen wurde in Weilerswist die Anzahl der Beratungstermine jetzt erhöht. Die Termine sind auch fast alle ausgebucht.

Veröffentlicht: Freitag, 03.06.2022 04:36

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Dass erst jetzt, elf Monate nach der Flut, Betroffene einen Antrag stellen, hat einige Gründe. So mussten etwa erst die seelischen Belastungen verarbeitet werden. Einige Menschen hätten auch erst jetzt von den Wiederaufbauhilfen erfahren, andere wiederum schämten sich, Hilfen zu beantragen, heißt es von den Antragsbetreuern.

Die Wiederaufbauhilfen gelten aber nicht für Wohnwagen oder Anlagen in Kleingärten oder Campingplätzen. Das hat das NRW-Heimatministerium nun klargestellt. Es sehe hier keine förderfähigen Wohngebäude im Sinne der Förderrichtlinie, heißt es von der Bezirksregierung in Köln, bei der die Anträge eingehen. Es gibt allerdings Ausnahmen – wer nachweisen kann, dass er seinen dauerhaften Wohnsitz zum Beispiel in einem Wohnmobil hat, der kann eine Hilfe für entstandenen Hausratsschaden beantragen. Hintergrund ist, dass der Bezirksregierung mehrere Anträge auf Wiederaufbauhilfen im Zusammenhang mit Campingplätzen oder Kleingärten vorliegen. Diese Anträge mussten aufgrund der Entscheidung des Heimatministeriums abgelehnt werden.

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