
Weihnachtsgeld auch für Minijobber im Kreis Euskirchen
Viele von den tausenden Minijobbern im Kreis Euskirchen sollten jetzt ganz genau auf ihr Bankkonto schauen. Denn sie haben möglicherweise Anspruch auf Weihnachtsgeld. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten jetzt hin.
Wenn der Chef seinen Mitarbeiter ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung. Das erklärt die Gewerkschaft. Doch sie gehen oft leer aus. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich dabei nach der Arbeitszeit. Ob Weihnachtsgelder überhaupt zustehen, regeln die Tarif- und Arbeitsverträge. Wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, fällt meist auch das Weihnachtsgeld aus. Im Kreis Euskirchen gebe es rund 11.800 Minijobber, sagt die Gewerkschaft. Sie sollten deshalb auf dem Konto nachschauen, ob die Extra-Euro drauf sind.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.11.2019 14:12