
Wasserentnahme wird eingeschränkt
Weil die Wasserstände in vielen Bächen und anderen Gewässern im Kreis Euskirchen anhaltend niedrig sind, hat die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen. Die Verfügug gilt ab Montag (22.06.).
Veröffentlicht: Montag, 22.06.2026 12:46
Im Kreisgebiet darf nur noch sehr eingeschränkt Wasser aus Bächen entnommen werden. Ab sofort ist es verboten, Wasser mithilfe von fahrbaren Behältern oder Pumpen zu entnehmen. Erlaubt ist jedoch noch das Entnehmen von Wasser mit einer Gießkanne oder einem Eimer. Auch Viehtränken dürfen weiterhin aus Bächen gefüllt werden.
Vermutlich bis Ende September
Mit dieser Maßnahme möchte der Kreis Euskirchen sicherstellen, dass die niedrigen Wasserstände keine akute Gefahr für Tiere und Pflanzen darstellen. Es soll vermieden werden, dass die Lage noch schlimmer wird.
Die Verfügung gilt bis zum 30. September. Sollte sich die Lage aber deutlich verbessern, könnte die Verfügung auch vorher aufgehoben werden, so die Kreisverwaltung.