
Auf der A1 bei Weilerswist galt an einer Bodenwelle lange Tempo 80. Wer dort schneller fuhr und geblitzt wurde, erhielt einen Bußgeldbescheid. Rechtsanwalt Oliver Menke von der Euskirchener Kanzlei Züll, Hermans und Schlüter hat mehrere dieser Fälle vor das Amtsgericht Euskirchen gebracht. Sein Argument: Seit April 2026 gilt an der Stelle kein Tempo 80 mehr, obwohl die Bodenwelle nach seinen Angaben unverändert ist. Die Autobahn GmbH hatte mitgeteilt, dass das Tempolimit dort nicht notwendig gewesen sei. Nach Angaben Menkes folgte die zuständige Richterin seiner Argumentation. In den vor Gericht verhandelten Fällen wurden daraufhin Bußgeldbescheide verworfen. Voraussetzung für diese Verfahren war, dass gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch eingelegt worden war. Ohne Einspruch sind die Bescheide rechtskräftig geworden.