
Vier Jahre Haft für gewerbsmäßigen Betrüger
Wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Amtsgericht Schleiden einen 58-jährigen Mann zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. In 13 Fällen war der Mann nach Überzeugung des Gerichts für Schäden zwischen 200 und 55.000 Euro verantwortlich. Bei den 55.000 Euro handelte es sich um eine nicht bezahlte Rechnung über gelieferte Reifen. Bestellt hatte der Mann sogar für fast 100.000 Euro. Außerdem hatte der 58-Jährige unter anderem in Nettersheim, Dahlem und Monschau immer wieder Dienstleistungen angeboten, aber nicht ausgeführt. Er hatte zum Beispiel Geld dafür kassiert, Altreifen zu entsorgen, ohne das später getan zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Strafe von vier Jahren ist im Grundsatz die höchste, die am Amtsgericht verhängt wird – für höhere Strafen ist das Landgericht zuständig.
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.06.2020 10:33