
© Thomas Schmitz/pp/Agentur Profi Press
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Die von einer Privatperson kritisierte Art und Weise wie gespendete Tankgutscheine an Fluthelfer gegangen waren, sei in Ordnung gewesen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auf Radio Euskirchen Nachfrage, dass sich keine Anhaltspunkte für Untreuehandlungen des Bürgermeisters oder andere strafrechtliche Handlungen ergeben hätten. Auch sei kein finanzieller Schaden für die Gemeinde Kall entstanden. Die Gutscheine seien nicht für die Gemeinde Kall bestimmt gewesen und wie vorgesehen an Fluthelfer verteilt worden, sagte der Staatsanwalt weiter. Deshalb habe es keine Anhaltspunkte für Ermittlungen wegen Untreue gegen Bürgermeister Esser gegeben.
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