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Verbraucherzentrale mit Infos zu Fluthilfen

Die Verbraucherzentrale in Euskirchen hat aktuell mit Anfragen zu den Fluthilfen zu tun. Konkret geht es um Betroffene, deren Konto gepfändet wurde. Dann zahlen die Banken nicht aus.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.08.2021 09:39

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Um auf das Geld zurückgreifen zu können, muss ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden. In den ersten Entscheidungen wurde die Pfändungsfreiheit der Soforthilfe durch das Amtsgericht Euskirchen bestätigt, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Sie hat deshalb einen kostenlosen Musterantrag für Betroffene veröffentlicht. Hier gibt's den Link und weitere Infos.

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