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Um auf das Geld zurückgreifen zu können, muss ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden. In den ersten Entscheidungen wurde die Pfändungsfreiheit der Soforthilfe durch das Amtsgericht Euskirchen bestätigt, teilt die Verbraucherzentrale mit.
Sie hat deshalb einen kostenlosen Musterantrag für Betroffene veröffentlicht. Hier gibt's den Link und weitere Infos.
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