
Verbesserungs-Potenzial bei Mehrwegpflicht in der Gastronomie
Mehrwegverpackung statt Wegwerfkarton - auch ein Jahr nach dem Start nutzt die Gastronomie die Mehrwegverpackung zu wenig. Dieses Fazit zieht die Abfallberaterin des Kreises Euskirchen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 25.01.2024 05:13
Seit Anfang 2023 gilt in der Gastronomie die Mehrwegangebotspflicht. Doch es gebe immer noch Gastro-Betriebe, die von der Angebotspflicht nichts wissen. Die Abfallberaterin des Kreises Euskirchen fordert deshalb, dass es Anreize für die Kunden gibt. Etwa indem die Einwegverpackung teurer ist als Mehrweg. Und es sollte verboten werden, dass Speisen vor Ort überhaupt in Einwegverpackung genutzt werden dürfen.
Hilfreich sei es auch, wenn die Kunden das Mehrweggeschirr auch wo anders zurückgeben könnten oder sie von zu Hause eigenes Geschirr mitnehmen dürften. Das Gesetz sieht vor, dass Gastro-Betriebe und Imbisse ab einer bestimmten Größe neben der Einweg- auch eine Mehrwegverpackung anbieten müssen. Und das zu gleichen Bedingungen wie die herkömmliche Verpackung von Speisen und Getränken.
Manche Imbisse und Fast-Food-Restaurants bieten die Mehrwegverpackung nicht gleichwertig zur herkömmlichen Verpackung an, sagt die Abfallberaterin.