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Das Gericht sprach den Mann wegen fahrlässiger Tötung nach Jugendstrafrecht schuldig. Das rund fünf Wochen alte Mädchen war im Dezember alleine mit dem Vater in der Wohnung gewesen. Weil seine Tochter schrie, schüttelte der Mann sie nach eigenen Angaben. Er hat die Tat vor Gericht gestanden und bereut, er sei mit seiner Tochter überfordert gewesen. Das Mädchen war noch ins Krankenhaus gebracht worden, starb aber zwei Tage später an schweren Hirnschäden.
Mit dem Urteil blieb die Jugendstrafkammer unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sie hatte viereinhalb Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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