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Urteil nach Brandstiftung in Euskirchen
© Daniel Dähling
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Urteil nach Brandstiftung in Euskirchen

Fünf Brandstiftungen, eine schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung. All das ist einem 63-Jährigen in einem Prozess am Bonner Landgericht vorgeworfen worden. Jetzt hat das Gericht für den Mann die Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.

Veröffentlicht: Mittwoch, 21.05.2025 13:48

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Eine Tat passierte in Euskirchen: Der Mann drang in den Keller eines Mehrfamilienhauses ein. Dort hatte er laut Anklage Wäsche über einen Sicherungskasten gelegt und angezündet. Das Feuer konnte rechtzeitig von einem Zeugen gelöscht werden.

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Auch im Rhein-Sieg-Kreis gab es Brandstiftungen

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Bei weiteren Brandstiftungen im Rhein-Sieg-Kreis hat er in einer Lagerhalle einen Schaden von mindestens 150.000 Euro verursacht. Zum Zeitpunkt der Taten soll er laut Gericht schuldunfähig gewesen sein. Deswegen die Unterbringung in einer Psychiatrie.

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