
Über 330 Beschäftigte in Pflegeberufen hatten zwischenzeitlich dem Gesundheitsamt keinen Impfnachweis vorlegen können. Die Zahl sei inzwischen wieder etwas gesunken, bestätigte ein Sprecher der Kreisverwaltung auf Radio Euskirchen Nachfrage. Parallel gebe es einzelne Verdachtsfälle, bei denen das Gesundheitsamt die Echtheit der Impfnachweise anzweifelt.
Der Kreis Euskirchen muss jeden einzelnen Fall prüfen. Das Gesundheitsamt fordere aktuell alle Betroffenen auf, ihren Immunitätsnachweis nachzureichen. Dazu hat die Verwaltung Anhörungsbögen an alle verschickt, sagte eine Sprecher der Kreisverwaltung. Mitte Juli läuft die Frist dazu ab.
Seit Mitte März müssen Arbeitgeber in der Pflegebranche dem Gesundheitsamt melden, wenn Beschäftigte nicht gegen das Corona-Virus geimpft sind. Legen die Betroffenen die Unterlagen nicht vor, droht ihnen ein Bußgeld. Wer behauptet, sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen zu können, muss mit einer ärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes rechnen.
Als letzten Schritt kann das Gesundheitsamt den Ungeimpften auch ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot aussprechen.