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Am besten sollten Urlauber schon vorab über ihre Fluggastrechte Bescheid wissen, rät die Verbraucherzentrale Euskirchen. Wird ein Flug gestrichen, kann zum Beispiel eine Ersatzbeförderung eingefordert werden. Aber auch die Verpflegung vor Ort muss gewährleistet sein. Oft können Ansprüche auch im Nachgang gegenüber der Airline geltend gemacht werden. Noch mehr Tipps gibt es hier.
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