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Testpflicht an Schulen für alle
© Susanne Edl
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Testpflicht an Schulen für alle

Nach rund zwei Wochen enden am Montag die Weihnachtsferien im Kreis Euskirchen. Zum Schulstart gilt an den Schulen eine erweiterte Testpflicht.

Veröffentlicht: Montag, 10.01.2022 05:05

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Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal müssen sich ab dem 10. Januar testen lassen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Eine entsprechende Corona-Betreuungsverordnung hat das Land am Sonntag noch veröffentlicht. Sie gilt zunächst für einen Monat.

Die Zahl und Abstände der Corona-Tests bleibt so wie vor den Ferien. An den weiterführenden Schulen stehen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests an. An den Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe bleibt es bei der Testung zweimal wöchentlich mit PCR-Lolli-Tests.

Infektionen sollen so möglichst früh auffallen, sagt das Land. Die Maßnahmen sollen auch dazu beitragen den Präsenzunterricht sicherzustellen, hieß es vom NRW-Gesundheitsministerium.

Andere Beschäftigte der Schulen - wie etwa Hausmeister - dürfen Selbsttests in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor dem Betreten des Schulgebäudes machen.

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