
Alle Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrpersonal müssen sich ab dem 10. Januar testen lassen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Eine entsprechende Corona-Betreuungsverordnung hat das Land am Sonntag noch veröffentlicht. Sie gilt zunächst für einen Monat.
Die Zahl und Abstände der Corona-Tests bleibt so wie vor den Ferien. An den weiterführenden Schulen stehen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests an. An den Grund- und Förderschulen sowie den Schulen mit Primarstufe bleibt es bei der Testung zweimal wöchentlich mit PCR-Lolli-Tests.
Infektionen sollen so möglichst früh auffallen, sagt das Land. Die Maßnahmen sollen auch dazu beitragen den Präsenzunterricht sicherzustellen, hieß es vom NRW-Gesundheitsministerium.
Andere Beschäftigte der Schulen - wie etwa Hausmeister - dürfen Selbsttests in Eigenverantwortung auch außerhalb der Schule vor dem Betreten des Schulgebäudes machen.