
© Daniel Dähling
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Dann werden die Abschläge in vielen Fällen wieder niedriger, informiert die Euskirchener Verbraucherzentrale. Die Preisbremse gelte aber auch rückwirkend für die hohen Abschläge im Januar und Februar – die Entlastung bekommen die Haushalte dann im März gutgeschrieben, so die Verbraucherzentrale. Mit dem interaktiven Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale kann man schon jetzt die neuen Abschläge samt Preisbremse und der monatlichen Entlastung ermitteln. Einen Link zum Energiepreis-Rechner und weitere Informationen findet ihr hier.
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