
Stopp an Bahnschranken!
Eine geschlossene Bahnschranke hat in etwa die gleiche Bedeutung wie eine rote Ampel: Wir müssen davor warten, bis wieder grün wird – beziehungsweise die Schranke sich öffnet. Das macht aber längst nicht jeder, sagt die Kreispolizei Euskirchen.
Veröffentlicht: Dienstag, 23.09.2025 04:36
Egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Auto-Fahrer. Die Polizei hat bei uns im Kreis Euskirchen in den vergangenen Wochen wohl schon alles erlebt. Ein Sprecher teilt mit, besonders Halbschranken dürften nicht als „freie Durchfahrt“ missverstanden werden. Die Schranken schützten die Verkehrsteilnehmer und sollen Zusammenstöße mit Zügen verhindern. Wer das ignoriert, beringe sich in Lebensgefahr. Wartezeiten am Bahnübergang seien keine Ausrede, die Schranke zu umgehen, sagt die Polizei.
Vor drei Wochen ist ein Jugendlicher mit seinem Fahrrad in Euskirchen um geschlossene Bahnschranken herumgefahren. Ein Zug hatte den 15-Jährigen erfasst und schwer verletzt.