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Soforthilfe auch für Vereine möglich
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Soforthilfe
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Soforthilfe auch für Vereine möglich

Auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen können Corona-Soforthilfe beantragen. Darauf weist der Kreis Euskirchen hin. Wie bei kleinen Unternehmen oder Freiberuflern gibt es allerdings Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ganz wichtig dabei: die Vereine müssen unternehmerisch tätig sein, das heißt, mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen müssen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, heißt es von der Wirtschaftsförderung des Kreises. Außerdem müssen sich durch die Corona-Krise unter anderem die Umsätze im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als halbiert haben und die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch Vorgaben der Behörden stark eingeschränkt sein. Die Zuschüsse sind je nach Mitarbeiterzahl gestaffelt und liegen zwischen 9 tausend und 25 tausend Euro. Sie können auch mit der „Soforthilfe Sport“ kombiniert werden.

Noch mehr Infos dazu und die Anträge gibt es auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln: https://soforthilfe-corona.nrw.de

Veröffentlicht: Mittwoch, 22.04.2020 05:53

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