So kommen betroffene der Flutkatastrophe im Kreis Euskirchen an Aufbauhilfen

Menschen im Kreis Euskirchen, deren Häuser vom Hochwasser beschädigt oder zerstört wurden, können ab Freitag Anträge auf Aufbauhilfe stellen. Der Kreis hat am Dienstag Einzelheiten zum Verfahren bekannt gegeben. Demnach können die Anträge online gestellt werden. In jeder Stadt oder Gemeinde wird es aber auch Beratungsstellen geben – in den meisten Fällen in den Rathäusern. Ausnahmen sind Bad Münstereifel, Nettersheim und Euskirchen.

© Niklas Lünebach

In Bad Münstereifel wir die Beratungsstelle in der Fachhochschule für Rechtspflege beheimatet sein, in Nettersheim in einem Schulungsraum der Feuerwehr und für die Betroffen in der Stadt Euskirchen in der Kreisverwaltung am Jülicher Ring. Zusätzlich schickt die Kreisverwaltung ein Wohnmobil in die Orte, um darin weitere Beratung anzubieten.

Die ersten 40 Prozent der Auszahlung gibt es unmittelbar nach der Genehmigung, weiteres Geld gegen Nachweise und Belege - maximal aber 80 Prozent des Schadens. Und nur in existenzbedrohenden Härtefällen mehr. Für Schäden am Hausrat, also auch für Mieter ohne Wohneigentum, gibt es je nach Personenzahl Pauschalen. Eine Familie mit zwei Kinder erhält zum Beispiel 28.500 Euro. Die Anträge können bis Juni 2023 gestellt werden. 

Außerdem gelten folgende Regelungen für (Quelle Kreis Euskirchen):

Unternehmen

  • Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig:
  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen. 

Landwirtschaft

  • Die Hochwasserhilfen umfassen Betriebsgebäude, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie Einrichtungen und Tierbestände.
  • Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen bis zu 100 Prozent. Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 über den Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragten gestellt werden.
  • Betroffene Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer registrieren zu lassen. Sobald die Antragsformulare vorliegen, werden diese im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt.

Forstwirtschaft

  • Die Förderung beträgt in der Regel 80 Prozent der Kosten, in besonderen Härtefällen sind bis 100 Prozent möglich.
  • Eine Unterstützung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau können Waldbesitzende erhalten, bei denen über 20 Prozent der forstwirtschaftlich genutzten Fläche betroffen sind.
  • Sind weniger als 20 Prozent der Betriebsfläche betroffen, ist eine Förderung über die bestehende Extremwetterfolgen-Richtlinie möglich.
  • Anträge zur Förderung können ab 17. September 2021 beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

Anlaufstellen des Kreises Euskirchen

Unterstützung bei der Antragsstellung für Privathaushalte

Bad Münstereifel

Fachhochschule für Rechtspflege II

Hermann-Pünder-Straße 2

Blankenheim

Rathaus, Rathausplatz 16

Wasserwerk, Koblenzer Straße 19

Dahlem

Rathaus in Schmidtheim

Hauptstraße 23

Euskirchen / Kreishaus

Jülicher Ring 32

Namslauer Stube und Foyer

Hellenthal

Rathaus

Rathausstraße 2

Kall

Rathaus

Bahnhofstraße 9

Mechernich

Fraktionsbüro der UWV Nähe Rathaus

Bergstraße 17

Nettersheim

Schulungsraum der Feuerwehr

Krausstraße 2

Schleiden

Rathaus

Blankenheimer Straße 2

Weilerswist

Rathaus

Bonner Straße 29

Zülpich

Rathaus

Markt 21 

erminbuchung erforderlich, unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin

Service-Hotline des Kreises (ab 17.09.): 02251 – 15-8850

Mo. – Fr. von 8:30 – 20:00 Uhr

Sa. – So. von 8:30 – 14:00 Uhr   

Welche Unterlagen werden für den Online-Antrag benötigt?

Für den Online-Antrag benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse. Dies kann Ihre eigene E-Mail-Adresse sein oder die E-Mail-Adresse einer Ihnen vertrauten Person, zu der sie zu Zwecken der Antragstellung Zugang erhalten. Darüber hinaus benötigen Sie für den Online-Antrag folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder sonstiges Dokument zur Identifizierung
  • Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Ihrer Angehörigen
  • Kontoverbindungsdaten
  • Vollmacht, wenn Sie mit der Geltendmachung des Schadens beauftragt wurden
  •  Angaben zum Grundstück aus dem Grundbuch – Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur und Flurnummer, sofern Ihnen bekannt oder noch bei Ihnen vorhanden
  • Aufstellung Ihrer Schäden oder ein Gutachten über den Schaden oder die Schadensdokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Ablehnung Ihrer Versicherung, sofern vorhanden
  • Angaben zu erhaltenen Spenden
  • Bescheinigung über erhaltene Soforthilfe
  • Antrag oder Bescheinigung über andere öffentliche Förderungen – beispielsweise BEG-Förderung, die ergänzend beantragt oder bewilligt wurde
  • Planungsunterlagen für den Wiederaufbau oder einen Ersatzneubau, sofern bereits vorhanden
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde, wenn denkmalpflegerischer Mehraufwand beantragt wird
  • Im Einzelfall erforderliche Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung)
  • Mietvertrag, wenn Sie als Mieterin oder Mieter einen Schaden an Ihrem Hausrat erlitten haben  

Wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter eines wohnungswirtschaftlichen Unternehmens oder als Vermieterin oder Vermieter einen Schaden geltend machen wollen, benötigen Sie darüber hinaus noch folgende Unterlagen:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung für das wohnungswirtschaftliche Unternehmen, dessen Schaden Sie geltend machen
  • Mietverträge für das geschädigte Gebäude
  • Aufstellung Ihrer Einkommenseinbußen bei vermieteten Gebäuden für einen Zeitraum von sechs Monaten
  • Diese Unterlagen sollten von Ihnen hochgeladen werden:
  • Nachweis für die Schäden, Schadensgutachten oder Dokumentation Ihrer Versicherung (Hinweis: Gutachten oder Schadensdokumentation können auch nachgereicht werden)
  • Nachweis der Einkommenseinbußen
  • Bescheinigung der Unteren Denkmalbehörde
  • Vollmacht oder Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Spendenbescheinigung
  • Bescheinigung über die Soforthilfe

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG), unter: https://www.mhkbg.nrw/gemeinsam-anpacken-wiederaufbauen

Service-Hotline des Landes NRW: 0211 / 4684-4994

Montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. 

Die Förderrichtlinie und den Leitfaden unter: https://www.mhkbg.nrw/wiederaufbau/wiederaufbau-finanzielles

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