
Sicherheitsbestimmungen für Waffenschränke verschärft
Wer eine Waffe im Kreis Euskirchen besitzt, bekommt Post von der Polizei. Denn die Sicherheitsbestimmungen wurden verschärft. Und darauf weist die Polizei in dem Brief hin.
Wer einen Waffenschrank mit Schlüsselverriegelung hat, muss den Schlüssel dazu in einem weiteren Waffenschrank verwahren.
Veröffentlicht: Donnerstag, 04.04.2024 12:59
Hintergrund ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW. Wie die Polizei mitteilt, muss der Schrank mindestens die gleiche Sicherheitsstufe aufweisen, die auch für die Schusswaffen gilt. Weiterhin ist dieser weitere Waffenschrank nur ausreichend, wenn dieser mit einem Zahlencode-Schloss oder einem biometrischen Verschlusssystem, zum Beispiel mit Fingerabdruck, verschlossen wird.
Die Verwahrung des Schlüssels zum Waffenschrank "in der Hosentasche" entspricht nicht mehr den waffenrechtlichen Anforderungen. Auch in einem Bankschließfach darf der Schlüssel nicht liegen.