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Shampoo, Duschgel und Luftballons gestohlen - Geldstrafe
© Stadt Schleiden / Kerstin Wielspütz
Amtsgericht Schleiden
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Shampoo, Duschgel und Luftballons gestohlen - Geldstrafe

Ein Kosmetikdieb ist am Gemünder Amtsgericht mit einer Geldstrafe davon gekommen. Das Gericht hat den Mann aus Kall zu 35 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Angeklagt war der Mann wegen räuberischen Diebstahls. Er hatte aus einem Supermarkt Schampoo, Duschgel und Luftballons gestohlen.

Da das Gericht dem Mann bei der Tat keine Gewalt nachweisen konnte, kam er mit einer Geldstrafe davon. Ursprünglich hatte ihm bis zu ein Jahr Haft gedroht.

Veröffentlicht: Donnerstag, 05.03.2020 08:43

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