Schwarzarbeit am Bau: Zwei Euskirchener verurteilt

Am Bonner Landgericht sind zwei Männer verurteilt worden, weil sie mit einer Baufirma Geld hinterzogen haben. Laut einem Gerichtssprecher ist die Strafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden, aber mit hohen Auflagen. Die beiden Euskirchener wurden wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen und wegen Veruntreuung von Arbeitsentgeld in 18 Fällen verurteilt. Laut Anklage hatten sie gut drei Jahre lang ein Baugewerbe betrieben, aber nicht bei den Behörden gemeldet. Die Abrechnungen liefen über Scheinfirmen. Eine Bewährungsauflage ist, dass die Männer jeweils 2.000 Euro monatlich an Sozialversicherungsbeiträgen zurückzahlen müssen. Insgesamt handelt es sich für jeden um 100.000 Euro.

© Foto: Daniel Dähling

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