
Schulstraßen im Kreis Euskirchen: teils gewünscht aber nicht gewollt
Städte und Gemeinden können Straßen vor der Schule morgens und nachmittags sperren, um Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen. Die sogenannten Schulstraßen sind bei uns aber offenbar nicht gewünscht.
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.08.2024 04:16
Die Gemeinde Weilerswist und die Stadt Zülpich wollten gerne vor Schulen die Straßen zeitweise sperren. Aber die Straßenverkehrsbehörde ist dagegen. Sie sieht die Notwendigkeit nicht und fürchtet negative Auswirkungen auf andere Straßen, etwa durch Verdrängungen. Deshalb werde es an den Schulen in Lommersum, Weilerswist und Vernich bei Hol- und Bringzonen für die Eltern bleiben, sagte uns die Bürgermeisterin. Sie hätte Schulstraßen in ihrer Gemeinde gerne ausprobiert. Auch der Gemeinderat war dafür.
Ähnlich sieht die Situation in Zülpich-Ülpenich aus. Das Straßenverkehrsamt hat auch da die Schulstraßen abgelehnt, da laut einem Sprecher der Kreisverwaltung das Verkehrsaufkommen vor Ort sehr gering ist. Außerdem handle es sich auch um eine Anliegerstraße, eine Schulstraße würde in den Augen des Kreises nur zu mehr Verkehrschaos sorgen.
Über eine Schulstraße vor dem Schulzentrum in Zülpich ist noch nicht entschieden. Das wird nach einer Verkehrsschau im Herbst passieren, sagt ein Sprecher der Kreisverwaltung weiter.
In Mechernich spricht das Ordnungsamt von deutlichen Problemen durch viele Elterntaxis. Straßensperrungen will die Stadt aber auch dort nicht einführen, um den Verkehr nicht in Nachbarstraßen zu verlagern. Auch die Stadt Euskirchen hat keine konkreten Pläne auf Radio Euskirchen Nachfrage genannt. Die Verwaltung prüfe derzeit aber 14 Schulstandorte darauf, ob sich die Verkehrssituation verbessern lasse, sagte ein Stadtsprecher.
Was ist eine Schulstraße?
Seit Anfang 2024 ermöglicht das Verkehrsministerium in NRW ein neues Konzept, um die Sicherheit auf Schulwegen zu erhöhen: die Schulstraße. Eine Schulstraße ist eine Straße im näheren Umkreis von Schulen, die zeitweise für den Autoverkehr gesperrt wird. Das Besondere daran ist, dass diese Sperrung ohne den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage erfolgen kann. Ziel ist es, die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg zu erhöhen, indem der Autoverkehr in diesen Bereichen reduziert wird.
Dabei wird ein Durchfahrtsverbot vor den Schulen für bestimmte Zeiträume verhängt. Diese Zeiträume sind in der Regel zu Schulbeginn und je nach Standort auch nach Schulende. Während dieser Zeiten dürfen keine Autos in die Straße einfahren. Die Sperrzeiten sind dabei auf ein Minimum beschränkt, um die Einschränkungen für Anwohnende so gering wie möglich zu halten.