Schülerin muss trotz Attesten Maske tragen

Das Aachener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Schülerin aus dem Kreis Euskirchen abgelehnt, die vom Tragen der Maskenpflicht befreit werden wollte. Die Schülerin hatte dafür mehrere Atteste einer Ärztin für Anästhesie vorgelegt. Laut Gericht waren den Attesten aber nur allgemeine Hinweise auf die Unzumutbarkeit des Tragens einer Maske zu entnehmen. 


Es hätten aber die konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und relevante Vorerkrankungen genau genannt werden müssen, heißt es in der Entscheidung. Auch die Schulleitung müsse in die Lage versetzt werden, die Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht selbständig zu prüfen und festzustellen. Diesen Anforderungen hätten die Atteste der Schülerin aus dem Kreis Euskirchen nicht genügt. Gegen die Entscheidung kann die Schülerin Beschwerde einlegen, über die das OVG in Münster entscheiden würde. 

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