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Schüler aus dem Kreis Euskirchen scheitern mit Klage gegen die Maskenpflicht
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Schüler aus dem Kreis Euskirchen scheitern mit Klage gegen die Maskenpflicht

In Nordrhein-Westfalen bleibt es bei der Maskenpflicht im Schulunterricht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte am Donnerstagnachmittag einen Eilantrag von drei Schülern aus dem Kreis Euskirchen ab. Die Schüler hatten gegen die Maskenpflicht geklagt.

Die Verpflichtung, auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sei verhältnismäßig, entschieden die Richter. Es sei auch nicht feststellbar, dass das Tragen der Masken eine Gefahr für die Gesundheit der Schüler sei.

Die Richter verwiesen in ihrer Entscheidung darauf, dass im Unterricht die Masken zeitweise abgenommen werden können – wenn das aus pädagogischen Gründen erforderlich ist.

Außerdem könnten die Schulleitungen aus medizinischen Gründen Ausnahmen von der Maskenpflicht erteilen.

Veröffentlicht: Donnerstag, 20.08.2020 13:07

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