
Dafür wird die Stadtpolitik dem Euskirchener Amtsgericht und Bonner Landgericht Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Bis zum 31.03.2023 werden noch Bewerbungen entgegengenommen. Vorzuschlagen sind aus Euskirchen für die Jugendschöffenwahl 20 männliche und 20 weibliche Personen sowie insgesamt 27 Personen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen.
Unter ihnen wird das Amtsgericht dann seine Haupt- und Hilfsschöffen für die nächsten Jahre wählen. Sie müssen zwischen 25 und 69 Jahren alt und deutsche Staatsangehörige sein.
Bewerbungen nimmt die Stadt entgegen
Interessentinnen und Interessenten für das Jugendschöffenamt bewerben sich bei der Stadtverwaltung Euskirchen, Fachbereich 6, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, (Tel.: 02251 – 14 200). Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bei der Stadtverwaltung Euskirchen, Fachbereich 4, Kölner Str. 75, 53879 Euskirchen, (Tel.: 02251 – 14 267). Die entsprechenden Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadtverwaltung Euskirchen heruntergeladen werden. Weitere Infos gibt es unter schoeffenwahl.de und unter justiz.nrw