
Schleiden verbietet Feuer an öffentlichen Orten
Die aktuellen Brände im Hohen Venn, im Hürtgenwald und im Kreis Euskirchen zeigen es deutlich: Aufgrund der Hitze und Trockenheit der letzten Wochen ist das Entzünden von Feuer in der Natur extrem gefährlich. Die Stadt Schleiden hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen.
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Demnach ist offenes Feuer auf öffentlichen Flächen bis Ende des Monats verboten. Dies betrifft alle öffentlichen Flächen und Anlagen der Stadt. Verboten sind nicht nur Lagerfeuer, sondern auch das Grillen, und zwar auch auf fest installierten Grillplätzen. Ebenso ist das Wegschnippen von Zigarettenstummeln verboten. Sicherheit geht vor. Hintergrund ist die Trockenheit und die Tatsache, dass die Natur, auch in den öffentlichen Grünanlagen, sehr trocken ist. Voraussichtlich werden auch Regenschauer die Situation nicht entschärfen. Für die Stadt ist klar: Das Verbot von öffentlichem Feuer ist das einzige wirksame Mittel, um die Brandgefahr zu verringern.