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Laut Anklage habe der 71-Jährige mit seiner Ehefrau ein Ferienhaus in Schleiden besessen. Das Paar habe getrennt gelebt. Im September 2022 soll er morgens in das Ferienhaus eingedrungen sein. Seine Ehefrau habe geschlafen, ihr habe er dann ein Kissen ins Gesicht gedrückt. Als die Frau ihn erkannte, habe er dann von ihr abgelassen. Laut Amtsgericht hatte die Frau dadurch eine gebrochene Nase, eine blutende Lippe und mehrere Hämatome davongetragen. Der Mann muss sich jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Höchststrafe dafür beträgt 10 Jahre Haft. Allerdings könnte ein Amtsgericht wie das in Schleiden ihn nur zu maximal 4 Jahren Haft verurteilen.
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