
Rotmilan stoppt Windräder im Windpark Dahlem IV
Im Windpark Dahlem IV dürfen drei fertig gebaute Windräder vorerst nicht in Betrieb gehen. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag entschieden. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in der Nähe der Windräder ein Rotmilanpaar brüte.Die Windräder seien eine potenzielle Gefahr für die Vögel.
Die Entscheidung der Aachener Richter ist allerdings noch nicht endgültig. Dem Gericht ging es darum, Zeit zu gewinnen, um sich weitere Expertenmeinungen einzuholen.
Zwei weitere Windräder im Windpark Dahlem IV dürfen dagegen weiter gebaut werden. Hier seien die Abstände zu den Rotmilanen und zu einem brütenden Schwartstorch groß genug.
Wegen Umweltbedenken war der Bau des Windparks Dahlem IV schon zwischen 2017 und 2020 gestoppt worden. Im April dieses Jahres gingen die Bauarbeiten dann weiter.
Veröffentlicht: Freitag, 05.06.2020 14:42