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Rodungen im Garten nur noch bis Ende der Woche
© NABU
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Rodungen im Garten nur noch bis Ende der Woche

Nur noch diese Woche sind Gehölzarbeiten im Garten möglich. Ab dem 1. März gelten Einschränkungen, etwa beim Fällen von Bäumen oder schneiden von Hecken, darauf weist das NRW-Umweltministerium hin.

Diese Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sollen dazu beitragen, die Lebensräume bestimmter Vogel-Arten zu schützen. Der Schonzeitraum gilt bis zum 30. September.

Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze als Nist- und Brutplatz angewiesen.

Veröffentlicht: Dienstag, 23.02.2021 15:42

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