
Am Landgericht Bonn ist am Donnerstag ein Urteil in einem Erpressungsprozess nach einem Vorfall in Rheinbach gefallen. Ein Mann soll dort im Januar 2025 mit Schusswaffen bedroht und geschlagen worden sein.
Mann in Keller gelockt
Laut Anklage war der Geschädigte für einen Freund nach Rheinbach gefahren, um dort Marihuana oder Waffen zu kaufen. Der Angeklagte soll ihn anschließend in den Keller eines Wohnhauses geführt haben. Dort sollen bereits zwei weitere Männer gewartet haben.
Die drei sollen den Mann umringt und jeweils eine Schusswaffe in der Hand gehalten haben. Sie hätten 5.000 Euro gefordert und gedroht, ihn andernfalls zu erschießen. Außerdem soll der Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen worden sein.
Gefordertes Geld nicht bezahlt
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft schuldete der Geschädigte den Männern tatsächlich kein Geld. Er versprach dennoch, innerhalb einer Woche zu zahlen, um das Haus verlassen zu können.
Dem Angeklagten werden unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Jetzt heißt es vom Landgericht Bonn: In der Sache sei am Donnerstag bereits kurzfristig ein Urteil gefallen. Der Angeklagte wurde wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.