
Restaurants dürfen nur noch zum Mitnehmen verkaufen
Ab sofort müssen alle Restaurants im Kreis Euskirchen geschlossen bleiben. Das haben jetzt alle Landräte, Oberbürgermeister und der Städteregionsrat gemeinsam beschlossen. Mit sofortiger Wirkung geht auch der Kreis Euskirchen jetzt durch die aktuellen Corona-Entwicklungen über den Erlass des Landes NRW hinaus.
Wie auch schon in der Stadt Köln müssen alle Kneipen, Cafés und Bars zu bleiben. Der Kreis Euskirchen sagt, es gehe darum, Menschenansammlungen zu vermeiden – jetzt sei konsequentes Handeln gefragt, so Landrat Rosenke.
Im gesamten Regierungsbezirk Köln ist damit der Verzehr von Speisen und Getränken in Restaurants, Gaststätten, Biergärten, Bäckerein und Eisdielen verboten, so der Kreis. Der Lieferservice, Drive-In-Schalter bei Fast-Food-Ketten und sonstiger Außerhausverkauf sei weiterhin erlaubt.
Spätestens seit der Entscheidung von Donnerstag hat die Coronakrise die Gastronomie im Kreis Euskirchen voll erwischt. Der Hotel- und Gaststättenverband sowie die Gaststätten-Gewerkschaft NGG fordern einen Rettungsschirm für die Betroffenen.
2.800 Menschen im Kreis Euskirchen arbeiten im Gastgewerbe. Auch sie treffen die Folgen des Coronavirus hart. Zwar können Kellner, Köche und Hotelangestelle Kurzarbeitergeld bekommen, das liege aber nur bei höchstens zwei Dritteln des oftmals ohnehin geringen Einkommens, sagt die Gewerkschaft. Etwas besser hätten es Beschäftigte der Fast-Food- und Systemgastronomie. Sie erhalten 90 Prozent des Nettolohns als Kurzarbeitergeld. Der DEHOGA beklagt nahezu komplett eingebrochene Umsätze. Er fordert zusätzlich Hilfen vom Staat für die Inhaber von Hotels, Restaurants und Bars. Im Kreis Euskirchen gibt es rund 300 Betriebe des Gastgewerbes.
Veröffentlicht: Donnerstag, 19.03.2020 15:02