
Prozesse: Schmerzensgeld-Forderungen nach Kirchen-Missbrauch
Das Bistum Aachen gilt als Vorreiter in der Aufklärung von Missbrauchsfällen. Es hatte früh ein unabhängiges Gutachten über den eigenen Umgang mit Missbrauchsfällen vorgelegt. Das hat jetzt aber auch juristische Folgen.
Veröffentlicht: Dienstag, 14.05.2024 11:44
Die katholische Kirche im Kreis Euskirchen besteht aus zwei Bistümern: Dem Erzbistum Köln im Norden und dem Bistum Aachen im Eifelteil. Beim Thema Missbrauch kommen nach dem Erzbistum Köln jetzt auch auf das Bistum Aachen mehrere Zivilprozesse zu.
Drei solcher Klagen verhandelt das Gericht am Dienstag direkt nacheinander. Dabei geht es um Schmerzensgeld. In einem Verfahren werden 600.000 Euro gefordert, in einem anderen 170.000 Euro.
Aachens Bischof Helmut Dieser gibt sich bei dem öffentlichen Umgang mit den Missbrauchsfällen meist sehr kompromisslos. Erst im Oktober hatte das Bistum Aachen die Namen von über 50 verstorbenen Tätern und mutmaßlichen Tätern veröffentlicht, ein ähnliches Hickhack um ein Missbrauchsgutachten wie in Köln gab es in Aachen nicht. Bischof Dieser ist auch Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz.
Gericht schlägt Vergleich vor
Das Gericht hat in allen drei Fällen eine Vergleichssumme vorgeschlagen. Die drei Missbrauchs-Opfer sollen zwischen 20.000 und 110.000 Euro bekommen. Damit würden sie sich lange Verfahren vermeiden lassen sowie die Frage der Verjährung der Fälle, sagte der Richter. Es geht um zahlreiche Missbrauchstaten durch Geistliche zwischen den 1960er und 1990er Jahren. Die Kläger und das Bistum wollen jetzt über den Vorschlag beraten.