
© Daniel Dähling
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Es gebe Menschen, die Todesanzeigen ganz genau studieren, um etwa herauszufinden, wann bestimmte Leute auf eine Beerdigung gehen, um an der Traueradresse in der Zeit einzubrechen, teillt ein Polizei-Sprecher mit. Außerdem komme es vor, dass Hinterbliebene Rechnungen für angeblich geschaltete Traueranzeigen oder noch nicht bezahlte Waren und Dienstleistungen erhielten. Die professionell gestalteten Rechnungen hätten dann schon einen vorausgefüllten Überweisungsträger beigefügt.
Die Kreispolizei rät deshalb davon ab, in einer Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Hinterbliebene sollten stattdessen die Kontaktdaten des Bestattungshauses angeben.
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