
NGG fordert "Recht auf Weiterbildung"
Angestellte haben auch im Kreis Euskirchen keinen gesetzlichen Anspruch auf berufliche Weiterbildung. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Sie fordert ein „Recht auf Weiterbildung“.
Nicht einmal jeder zehnte Arbeitnehmer im Kreis Euskirchen hat sich 2017 weitergebildet. Das geht laut Gewerkschaft aus einer Statistik vom Land hervor. Das sei ein Problem aufgrund des rasanten Wandels der Arbeitswelt. Insbesondere ältere Beschäftigte seien für die neuen Anforderungen der Berufswelt nicht gewappnet.
Die Gewerkschaft fordert deshalb eine Qualifizierungsoffensive von Betrieben und Politik. Großen Nachholbedarf gebe es insbesondere bei ungelernten Kräften. Denn vor allem Jobs von gering Qualifizierten seien stark von der Digitalisierung bedroht.
Veröffentlicht: Freitag, 01.02.2019 16:04