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Die Qual, die Schuhsohle von frischem Kaugummi zu befreien, ist immer groß.
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In den neuen Text eingeflossen ist laut Verwaltung der große Unmut der Euskirchener über die Verschmutzung des Stadtgebiets durch Hundekot. Deshalb wird Hundehaltern nun vorgeschrieben, dass sie beim Gassigehen Hundekotbeutel dabeihaben müssen. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Wenn ein Hund sein Geschäft auf einem Spielplatz verrichtet, kann der Halter sogar mit bis zu 300 Euro zur Kasse gebeten werden. Für das Wegwerfen einer Zigarette oder das Ausspucken eines Kaugummis werden 60 Euro fällig. Ein ebenfalls diskutiertes Alkoholverbot in der Fußgängerzone oder am Viehplätzchen gibt es aus rechtlichen Gründen aber nicht.
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