
© Daniel Dähling
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Das hat eine Stichprobe bei 198 Läden im ganzen Land NRW ergeben. Beispiel: Bei einem Neuvertrag muss eine schriftliche Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsinhalte vorgelegt werden, sagte und Monika Schiffer, von der Verbraucherzentrale Euskirchen. Seit Dezember gelten übrigens auch neue Kündigungsfristen für Handyverträge. Nach der Erstlaufzeit kann immer monatlich gekündigt werden. Auch wenn im Vertrag was anders steht.
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