Neue Dahlem IV-Windräder müssen weiter stillstehen

Im Streit um den Windpark Dahlem IV haben Umweltschützer vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen weiteren Teilerfolg erreicht. Drei neue Windkraftanlagen im Wald dürfen weiterhin nicht in Betrieb gehen. Die höchsten Verwaltungsrichter in NRW haben am Donnerstag die Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Das Inbetriebnahme-Verbot gilt solange, bis es eine Entscheidung über einen Eilantrag zur Genehmigung der Anlagen gibt. Das OVG ist mit dem Beschluss die Abwägung der Aachener Richter gefolgt: auf der einen Seite stehen die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers - auf der anderen Seite steht die Gefährdung des Rotmilans. Die Richter sprechen von einem möglichen Tötungsrisiko für die Greifvögel durch die Anlagen. Die Beschwerde des Kreises Euskirchen gegen das vorläufige Verbot der Inbetriebnahme hatte damit keinen Erfolg.

© Ingo Kühl/NI

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