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Davon geht der zuständige Staatsanwalt in Düsseldorf aus. Nach aktuellem Ermittlungsstand habe der mutmaßliche Täter aus Notwehr gehandelt. Wie die Polizei damals mitgeteilt hatte, soll der Euskirchener den Tatverdächtigen in einem Keller bedrängt haben. Aus Notwehr habe der Mann ihm daraufhin mit einem Messer in den Hals gestochen.
Die Situation klingt für den Staatsanwalt glaubhaft. Deshalb hat er den Anwälten der Beteiligten empfohlen, die Ermittlungen einzustellen. Die Ermittlungen auf Seiten der Polizei seien bereits eingestellt. Wann der Fall endgültig zu den Akten komme, sei noch unklar.
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