
© Pixabay | Symbolbild
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Die Gewerkschaft NGG ruft deshalb alle geringfügig Beschäftigten dazu auf, ihr „Lohn-Plus” zu überprüfen. Wer etwa zehn Stunden pro Woche im Minijob arbeitet, müsste monatlich 47 Euro mehr auf dem Konto haben. Die Gewerkschaft weist in diesem Zusammenhang auf die Rechte der Minijobber hin. Sie seien keine Beschäftigten zweiter Klasse. Bei gleicher Qualifikation hätten sie für die gleiche Arbeit wie eine Vollzeitkraft auch den gleichen Stundenlohn verdient. Außerdem stehen ihnen Urlaub, Zuschläge für Wochenend- und Nachtarbeit sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu.
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