
© Christin Klose/dpa-tmn
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Eiskalte Wohnung: Bei defekter Heizung die Miete mindern.
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Während der Frostperiode Mitte Dezember hatte es diverse Berichte über Menschen im Rheinland gegeben, die bei frostigen Temperaturen mit einer kaputten Heizung leben mussten. Je nach Problem seien Mietkürzungen oder sogar ein vorübergehender Umzug ins Hotel möglich, sagt Hans Jörg Depel vom Mieterverein. Sollte der Vermieter nicht tätig werden, sei sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht denkbar. Für eine Mietminderung sei wichtig, vorher festzuhalten, welche Räume betroffen sind und wie warm es dort ist. Der Mieterverein empfiehlt in solchen Fällen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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