
Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Totschlags zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte er erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Laut BGH hatten die Bonner Richter nicht ausreichend geprüft, ob der erhebliche Alkoholkonsum des Mannes zu einer Strafmilderung führen könnte. Der damals 46-Jährige hatte seine Lebensgefährtin mit einem Messer schwer verletzt, weil sie sich von ihm trennen wollte. Die zwei Töchter der Frau mussten die Tat mit ansehen, konnten aber eingreifen, so dass die Frau aus der Wohnung in Euskirchen flüchten konnte. Die Polizei hatte die schwer verletzte Frau im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses gefunden. Für das neue Verfahren sind vier Verhandlungstage bis zum 23. Dezember vorgesehen.