
© Marien-Hospital Euskirchen
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Haftstrafen für die Angeklagten
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Der Hauptangeklagte, der ehemalige Chef des Marienhospitals, wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ein ehemaliger Mitarbeiter erhielt eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten, während der mitangeklagte Bauunternehmer mit drei Jahren und zehn Monaten Haft rechnen muss. Das Gericht entschied, dass der Ex-Chef den Bauunternehmer für ein privates Bauvorhaben beauftragte und die Kosten über das Marienhospital abrechnete. Der Ex-Mitarbeiter soll die Rechnungen freigegeben haben, und das gewonnene Geld wurde unter den Beteiligten aufgeteilt.
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Rückzahlung der veruntreuten Gelder
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Die veruntreuten 6 Millionen Euro müssen nun zurückgezahlt werden. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.
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