
© Daniel D
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Der Angeklagte soll in der Therme Euskirchen einer Frau an den Po gefasst haben und der anderen zwischen die Beine gegriffen haben. Beide Frauen trugen Badekleidung. Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte auf Radio Euskirchen Nachfrage, dass die Staatsanwaltschaft die Berührung im Genitalbereich als Vergewaltigung wertet. Außerdem ist der Mann wegen Bedrohung angeklagt. Als ein Bademeister auf sein Verhalten aufmerksam wurde, soll der Angeklagte ihm zugerufen haben: „Ich hau Dir auf die Nase!“. Zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam es dann aber doch nicht.
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