
© Pixabay | Symbolbild
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Unfall A3 Prozess Symbolbild Gericht
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Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 21-jährige Angeklagte vergangenen Mai 48 Bilder mit jugendpornografischen Inhalten auf seinem Handy gehabt hat. Deswegen verurteilten sie ihn zu einer Geldstrafe.
Angeklagt war der Mann auch, weil er vergangenen Sommer in der Euskirchener Südstadt aus seiner Wohnung heraus Polizisten bedroht und mit einem Messer beworfen haben soll. Der Mann sei erheblich betrunken gewesen. Wie die Polizei damals mitgeteilt hatte, habe der Angeklagte dabei auch behauptet, im Besitz von Sprengstoff zu sein. Nach einem Warnschuss in die Wand neben der Wohnungstür hatte die Polizei den Mann festnehmen können. Von diesen Anklagepunkten hat das Landgericht den Euskirchener freigesprochen.
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