
Mann aus Zülpich muss nicht in Gefängnis
Ein Mann aus Zülpich muss erst einmal nicht ins Gefängnis. Er darf sich vier Jahre lang aber keine Straftaten mehr erlauben, heißt es vom Landgericht in Bonn. Das haben die Richter Dienstag entschieden. Bei dem Prozess ging es um Schwarzarbeit und auch um Steuerhinterziehung.
Der Zülpicher soll unter anderem Schwarzarbeit auf Baustellen möglich gemacht haben. Er soll über Jahre hinweg Bauarbeiter illegal beschäftigt haben, ohne zum Beispiel Versicherungskosten zu zahlen. Die Richter haben seine Strafe auf ein Jahr und sieben Monate mit Bewährung angesetzt. Wenn der Mann jetzt nochmal auffällig ist, muss er vielleicht doch noch ins Gefängnis, sagt ein Gerichtssprecher. Der Zülpich muss muss jetzt auch jeden Monat mindestens 500 Euro zurückzahlen. Sein Bruder kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Der Mann hatte in Euskirchen ein Bauunternehmen gegründet und hat auch im großen Stil Schwarzarbeiter beschäftigt. Beide haben einen Millionenschaden verursacht.
Veröffentlicht: Dienstag, 24.09.2019 12:00